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Geschäftsordnung

Gemäß unserer neuen Satzung werden viele Vereinsangelegenheiten nicht mehr über die Satzung geregelt. §3 der Satzung besagt, dass sich der Verein eine Geschäftsordnung gibt. So müssen notwendig gewordene Regelungsänderungen nicht mehr über eine Satzungsänderung beschlossen und über das Amtsgericht gültig gemacht werden.
Der erste Teil dieser Geschäftsordnung ist die nachfolgende Regelung zur Vertretung von Abteilungen gegenüber der Narrenzunft. Weitere Regelungen werden im Laufe dieses Jahres folgen. Wir danken Roland Kuppek, der auch hier, wie bei der Erarbeitung der neuen Satzung, maßgebliche Arbeit und Vorbereitung geleistet hat.

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Regelung für Abteilungen